11. April 2012

Dr. Baden, Rechtsanwalt
Alle Parteien dürfen in den amtlichen Mitteilungsblättern der Gemeinden Much, Ruppichteroth und Windeck wöchentlich 1500 Zeichen kostenfrei veröffentlichen.
Alle Parteien? Nein, DIE LINKE darf dies nicht!
Obwohl sie seit 2009 in den drei genannten Kommunen Gemeindevertreter stellt, bleibt ihr dieses Recht verwehrt. Der Herausgeber des Blattes, die Rautenberg Media & Print Verlag KG hat eine eigene 5% Klausel für die Veröffentlichungen eingeführt. Zufällig, kurz nachdem DIE LINKE in den genannten Gemeinderäten eingezogen ist. Wer nun meint das es sich hier um ein eher provinzielles Problem handelt, der irrt. Der Verlag betreibt eine ganze Reihe an Mitteilungsblättern in ganz NRW und Brandenburg.
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10. Februar 2011
Über die Ratssitzung am 07.02.2011 hat die Presse ja schon einiges berichtet. Das soll hier nicht wiederholt werden.
Hier geht es zum Bericht über das Krankenhaus Waldbröl.
Und über den Rettungsdienstbedarfsplan (Die Verlegung der Rettungswache) wird hier berichtet.
Anschließend aber verließ die Presse den Raum, obwohl es noch einige Tagesordnungspunkte abzuarbeiten gab. Darunter der Antrag der Linken, wonach der Rautenberg Media & Print Verlag KG sämtliche Kosten, die der Gemeinde im Zuge der Klage (wir berichten hier) entstehen, berechnet werden sollen. Nun rechnet man als einziges Ratsmitglied für die Linke ja nur in den seltensten Fällen mit Zustimmung zu den eigenen Anträgen, aber der folgende Beschluss war dennoch verwunderlich.
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21. Januar 2011

Dr. Baden, Rechtsanwalt
Keine Einwände gegen Veröffentlichung des Schriftverkehrs
Der Antrag auf Kostenübernahme der Klagekosten in Sachen Mitteilungsblatt (mehr Infos zum Vorgang hier) wurde von der Gemeinde Ruppichteroth abgelehnt. Die Angelegenheit wurde an unser Anwaltsbüro weiter geleitet.
Außerdem wurde erklärt das keine Einwände gegen die Veröffentlichung des Schriftverkehrs in dieser Angelegenheit bestehen.
Somit sind die entsprechenden Schriftstücke am Ende dieses Textes zu finden.
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5. Januar 2011

Dr. Baden, Rechtsanwalt
Wie laufend berichtet klagt Frank Kemper als Gemeindevertreter für die Linke Ruppichteroth gegen den Bürgermeister Ruppichteroth. Grund ist die Weigerung die Linke als einzige Partei im Rat der Gemeinde nicht an der sogenannten Freizeichenregelung teilnehmen zu lassen (weitere Infos hier).
Nun hat der gegnerische Anwalt seine Klageerwiderung übersendet. Leider wurde uns auf die Anfrage, ob wir dieses Schreiben veröffentlichen dürfen, noch nicht geantwortet. Sollte uns hierzu eine Genehmigung zugehen werden wir die Veröffentlichung sofort nachholen.
Vom eigenen Anwalt, Herrn Dr. Baden, wurden wir gebeten die Klageerwiderung zu kommentieren. Das haben wir getan, hier ist der Kommentar:
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6. Dezember 2010
An dieser Stelle haben wir ja schon einige Male über die mittlerweile eingereichte Klage in Sachen Mitteilungsblatt berichtet. Weil der Anspruch auf Gleichbehandlung der Parteien gegenüber der Gemeinde besteht, richtet sich die Klage gegen diese. Weil Frank Kemper, (der Kläger) als Gemeindevertreter für die Linke im juristischen Sinn Organ der Gemeinde ist sehen wir diese auch in der Pflicht dessen Kosten zu übernehmen.
Nun sehen wir jedoch auch einen Anspruch der Gemeinde gegen den Rautenbergverlag. Es gibt im Vertrag zwischen dem Verlag und der Gemeinde eben keine Klausel nach der der Verlag bestimmen kann ob er einer Partei die Möglichkeit der Veröffentlichung einräumt. Es sind lediglich die Bestimmungen des Presserechts eingebunden worden. Demnach muss die jeweilige Partei nur einen presserechtlich Verantwortlichen benennen.
Darum haben wir zwei Anträge gestellt. Zum einen einen Kostenübernahmeantrag für die Übernahme der Klagekosten durch die Gemeinde. Zum anderen einen im Rat zu behandelnden Antrag wonach dem Verlag die Kosten belastet werden sollen.
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6. Dezember 2010

Mario Loskill
Schon am 04.11.2010 übersendete uns Bürgermeister Mario Loskill seine Stellungsnahme zu damals noch beabsichtigten Klage gegen die Veröffentlichungspraxis im amtlichen Mitteilungsblatt. Nun liegt uns die schriftliche Zusage vor, wonach keine Einwände gegen die Veröffentlichung erhoben werden. Das Schreiben findet sich in kompletter Länge im folgenden. Im Anschluss des Schreibens schildern wir noch einmal kurz unsere Sichtweise.
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22. November 2010

Dr. Baden, Rechtsanwalt
Hier die Klageschrift der Klage von Frank Kemper (Ratsmitglied Ruppichteroth für Die Linke) gegen den Bürgermeister Ruppichteroth wegen der vorenthaltenen Möglichkeit Parteimitteilungen im amtlichen Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Einige wenige Punkte, welche z. B. als Betriebsgeheimnisse der Rautenberg Media KG interpretiert werden könnten, oder perönliche Informationen, wurden unkenntlich gemacht / entfernt.
Da die grundsätzlich gleiche Situation in Windeck und Much besteht, wird derzeit geprüft inwieweit es sinnvoll erscheint auch in diesen Kommunen zu klagen.
Im übrigen sei darauf hingewiesen das zu gegebener Zeit ein Ratsantrag folgt, nachdem die der Gemeinde durch die Klage entstehenden Kosten dem Verlag in Rechnung gestellt werden sollen.
Im Verfahren wird Frank Kemper vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Baden, Kanzlei Heinle, Baden, Redeker & Partner GbR, Koblenzer Str. 121-123, 53177 Bonn.
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18. November 2010

Gregor Gysi in Dortmund (c) by Martin Beinerdorf / Die Linke Much
Die Linke in den Gemeinden Much, Ruppichteroth und Windeck wird noch immer bezüglich des Mitteilungsblatts benachteiligt. Im Gegensatz zu den anderen Parteien wird der Linken nicht gestattet hier unentgeltlich zu veröffentlichen. In Ruppichteroth ist die Klage auf dem Weg. Nun erhielten wir prominente Unterstützung von Dr. Gregor Gysi (MdB). Er schreibt dazu:
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1. November 2010

Dr. Baden, Rechtsanwalt
Seit mehr als einem Jahr ist die Linke in den Gemeinderäten von Windeck, Much und Ruppichteroth vertreten. Den dortigen Parteien steht die kostenlose Möglichkeit zu, Nachrichten in den amtlichen Mitteilungsblättern zu veröffentlichen. Der Linken wird dies, allen Gespräche zum Trotz, immer noch verweigert. Nun haben wir den Rat der versierten Rechtsanwaltskanzlei Heinle, Baden & Redeker aus Bonn gesucht und eine rechtliche Bewertung erstellen lassen.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist eindeutig, die Benachteiligung verstößt gegen Grundgesetz und Landesverfassung NRW. Mit dieser rechtlichen Bewertung sind die Vorbereitungen für eine Klageeinreichung abgeschlossen. Der Kreisverband Rhein-Sieg hat sich bereit erklärt die Kosten hierfür zu übernehmen. Beabsichtigt ist das der Ortsverband Ruppichteroth als Vorreiter in dieser Angelegenheit am 08.11.2010 Herrn Dr. Baden mit Einreichung der Klage zu beauftragen.
Und hier die Analyse im Wortlaut:
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8. Juni 2010

Rathaus Schild Ruppichteroth
Die Gemeinde Ruppichteroth, veröffentlicht ihre amtlichen Mitteilungen im Amtlichen Mitteilungsblatt, welches von der Rautenberg Media & Print Verlag KG herausgegeben wird. Als Bestandteil dieser Zusammenarbeit erhalten Parteien, Vereine und religiöse Gemeinschaften im Rahmen einer sogenannten Freizeichenregelung, die Möglichkeit eigene Inhalte im amtlichen Mitteilungsblatt kostenfrei zu veröffentlichen.
Der Partei Die Linke wird die Inanspruchnahme dieser Regelung allerdings verweigert (siehe auch hier). Die gleiche Situation findet sich in vielen anderen Kommunen im Rhein-Sieg Kreis, darunter Muc &, Windeck.
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