RSVG: Schülerbeförderung nur unter Verzicht auf Verbraucherrechte

VRS Monatskarte Defekt

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Für die Durchführung der Schülerbeförderung diktiert die RSVG den Verzicht auf grundlegende Verbraucherrechte.
Eltern deren Kinder in den Genuß der Schülerbeförderung kommen müssen der RSVG gegenüber auf grundlegende Verbraucherechte verzichten. Darauf weist die Kreistagsgruppe DIE LINKE Rhein-Sieg hin.
Im Einzelnen verlangt die RSVG für die Schülerbeförderung die Abnahme eines über die kostenfreie Schülerbeförderung hinaus geltenden Schülertickets. Daran sind wiederum verschiedene Bedingungen geknüpft, so zum Beispiel eine Bonitätsprüfung, die Zahlung über Lastschriftverfahren oder die Vorauszahlung für ein ganzes Jahr.

Unabhängig davon betont Michael Otter, Kreistagsabgeordneter für DIE LINKE im Kreistag des
Rhein-Sieg Kreis: “Es kann nicht sein, dass die Schülerbeförderung von der Bonität oder der Existenz
eines Kontos der Eltern abhängig ist. Wenn die Prüfung negativ ausfällt, werden die Eltern vor die Wahl gestellt die Schulpflicht zu verletzen oder ihre Kinder zum Schwarzfahren zu nötigen.”

Grundsätzlich hält DIE LINKE das Schülerticket für eine Verbesserung gegenüber des Schülerjahresticket. Die Verbreitung darf aber nicht durch Zwangsmaßnahmen erfolgen, und schon gar nicht durch die Weigerung der RSVG bei Nichtabnahme keine kostenfreie Schülerbeförderung  für die Betroffenen mehr durchzuführen.

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